top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen​

 

Stand: 17.09.2019

​

I. Ticketkauf

​

1. Veranstalter

Lotze & Schmidt GbR

Zur Kaffeehött 50

47269 Duisburg

(im Weiteren auch “N&N Events“ oder “Veranstalter“ genannt)

​

2. Anwendungsbereich/Vertragspartner

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte (Ticket) werden der Käufer (im Weiteren auch "Gast" oder "Kunde" genannt) und die Lotze & Schmidt GbR Vertragspartner.

Dies gilt für den Erwerb von:

​

1. Vorverkaufstickets

2. Onlinetickets

3. Abendkassentickets

4. Bei freiem Eintritt mit dem Betreten der für die Veranstaltung vorgesehenen Räumlichkeiten oder Bereiche.

​

3. Vertragsschluss

Der Käufer gibt mit der Bezahlung des Ticketpreises, oder dem Klicken auf einen des §312 j Abs. 3 BGB entsprechenden Buttons im ausgewiesenen Online Shop, ein verbindliches Kaufangebot ab, welches der Veranstalter mit der Übergabe des Vorverkaufstickets, des Abendkassentickets oder der sofortigen Übersendung des print@home-Tickets, annimmt.

​

4. Promoter/Ticketagenten

Ausgewiesene Promoter oder Ticketagenten handeln als Boten der Lotze & Schmidt GbR. Ihnen ist es erlaubt, Eintrittskarten zu verkaufen. Der Käufer ist im Zweifelsfall angehalten, sich über die Echtheit des Promoters zu informieren.

​

5. Online Ticketshop

In unserem Onlineshop erworbene Tickets stehen normalen Eintrittskarten gleich.

​

6. Besuchsrecht

Mit dem Kauf erwirbt der Käufer ein Besuchsrecht für die jeweilige Veranstaltung. Dieses Besuchsrecht ist exklusiv und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Das Besuchsrecht gilt nur in Verbindung mit dem Vorzeigen der Eintrittskarte.

​

7. Erfüllungsort/-datum

Der Ort und das Datum der Veranstaltung sind auf dem Ticket ausgewiesen.

​

8. Verlegung der Veranstaltung/Absage der Veranstaltung/Höhere Gewalt

​

8.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund örtlich und/oder terminlich zu verlegen oder abzusagen. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch nur begrenzt auf den Nennwert des Tickets und nur bis zum Veranstaltungstermin. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während der Veranstaltung werden vom Veranstalter auf den Leinwänden und durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Gastes keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.

 

8.2. Veranstaltungen finden bei jeder Witterung statt. Sollten die Witterungsumstände jedoch eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler und/oder des Personals begründen, kann der Veranstalter jede Veranstaltung sofort abbrechen.

 

8.3. Wird aus Witterungsgründen oder aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände eine von dem Veranstalter zu erbringende Leistung unmöglich oder verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei den Vertragspartnern des Veranstalters), so ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen; eine Erstattung des Eintrittskartenpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 

8.4. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund der Verschiebung und Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen

 

9. Verlust

Verlorene Eintrittskarten werden vom Veranstalter nicht ersetzt.

​

10. Umtausch

Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen.

​

11. Wiederverkauf/Weitergabe/Ticket als Preis bei Gewinnspielen/Vertragsstrafe

Der Käufer ist ausschließlich dazu berechtigt, das Ticket für private Zwecke zu nutzen. Der Wiederverkauf, die Weitergabe oder das Angebot von Eintrittskarten als Preis eines Gewinnspiels ist strengstens untersagt. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung hat eine Vertragsstrafe von 2500,-€ zur Folge.

​

12. Unberechtigter Zutritt
Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

​

II. Während der Veranstaltung

​

13. Anreise

Die Anreise erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Veranstaltung ist gut mit dem ÖPNV zu erreichen.

​

14. Hausrecht

Das Hausrecht wird vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.

​

15. Jugenschutz

Es gelten die aktuellen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

​

16. Erziehungsbeauftragung

Nach den aktuellen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist es den Personensorgeberechtigten oder Eltern erlaubt, eine erziehungsbeauftragte Person, welche während der Veranstaltung das Kind beaufsichtigt, zu benennen. In Begleitung dieser und dem ausgefüllten Partyzettel/Muttizettel/Erziehungsbeauftragung kann der Einlass auch ab 16 Jahren gewährt werden.

​

17. Anweisungen

Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

​

18. Einlasskontrollen

Vor dem Einlass werden Ausweis-& Taschenkontrollen durchgeführt. Verweigert man diese Kontrollen oder kann sich nicht anhand seines Personalausweises oder Reisepasses ausweisen, muss der Einlass verwehrt werden. 

​

19. Sicherheit

Für die Sicherheit/Security ist eine externe Sicherheitsfirma verantwortlich. Diese trägt die volle Verantwortung für ihr Handeln.

​

20. Einlasskriterien

Einlass ab 18 Jahren. Der Veranstalter behält sich zu jeder Zeit vor, den Einlass auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

Keinen Anspruch auf Einlass haben u.a. Personen, die stark alkoholisiert oder aggressiv sind, sowie Personen, welche unter Einfluss von Drogen stehen.

​

21. Mitbringen von Gegenständen 

Das Mitbringen von folgenden Gegenständen ist untersagt: Waffen, Pyrotechnik, Stöcke o.ä., Deodorante, Substanzen die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, eigene Getränke, Speisen.

​

22. Verhalten

Personen, die versuchen, den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Veranstaltung zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und müssen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch oder Körperverletzung rechnen.

​

23. Ablauf der Veranstaltung

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt, Länge oder Gestaltung einzelner Darbietungen.

​

24. Rauchverbot

In den, für die Veranstaltung vorgesehenen Räumlichkeiten, ist das Dampfen und Rauchen von Gegenständen aller Art strengstens untersagt. 

​

25. Raucherbereich

Das Rauchverbot ist lediglich im ausgewiesenen Raucherbereich aufgehoben und beschränkt sich auf legale Konsumware. 

​

26. Wiedereinlass

Der Wiedereinlass auf das Veranstaltungsgelände nach dem Verlassen ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen können von Seiten des Veranstalters Kennzeichnungen (Armbänder) ausgegeben werden, welche zum Wiedereinlass berechtigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

​

27. Währung

Preise auf Verzehrkarten, Eintrittskarten und an der Abendkasse verstehen sich in der Währung Euro.

​

28. Verzehrkarten

Jeder Gast bekommt beim Einlass eine sog. Verzehrkarte ausgehändigt. Diese fungiert während der Veranstaltung als Zahlungsmittel und sollte mit Sorgfalt behandelt und aufbewahrt werden. Die Karte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert. Verweigert der Gast die Zahlung des Mindestverzehrs oder die Annahme der Verzehrkarte muss Ihm der Einlass verwehrt werden.

​

29. Mindestverzehr

Der Veranstalter behält sich vor einen Mindestverzehr zu erheben. Dieser hängt am Veranstaltungseingang aus und beträgt maximal 10€.

​

30. Verlust/Zerstörung der Verzehrkarte

Der Verlust einer Verzehrkarte wird mit dem gesamten Verzehrwert berechnet. Dies gilt auch für unlesbare, zerstörte, zerrissene Karten, bei welchen nicht alle Teile zu 100% zusammensetzbar und lesbar sind.

​

31. Bezahlung der Verzehrkarten

Die Bezahlung des verzehrten Kartenwertes wird abzüglich des Mindestverzehrs beim Verlassen der Veranstaltung abgerechnet und muss vom Gast bezahlt werden.

 

32. Zahlungsmethoden

Zur Bezahlung können folgende Zahlungsmethoden verwendet werden: Barzahlung, EC-Karte

 

33. Zahlungsunfähigkeit

Kann der Gast seinen ausstehenden Verzehrwert nicht oder nicht zu Teilen begleichen, sieht sich der Veranstalter gezwungen die Polizei zu verständigen.

​

III. Weiteres

​

34. Haftung


34.1. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände. 

​

34.2. Eine für den Fall schuldhafter Pflichtverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen einem Gast entstehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass Letzterer haftet,

a. in voller Schadenhöhe nur bei grobem Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Veranstalters, seiner Organe oder leitenden Angestellten,

b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unter wesentlichen Vertragspflichten solche zu verstehen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,

c. außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB für Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach haftet der Veranstalter in den Fällen b. und c. nur für Ersatz des voraussehbaren vertragstypischen Schadens.

 

34.3. Die in den Fällen a. bis c. geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, sofern der Veranstalter die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme des Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB. Insoweit wird klargestellt, dass der Veranstalter das Beschaffungsrisiko nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Sinne einer ausdrücklichen verschuldensunabhängigen Verantwortlichkeit trägt.

 

34.4. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen des Ordnungs- und Servicepersonals sowie von ihm nicht unmittelbar autorisierten Angaben in Social-Media-Kanälen.

 

35. Allgemeine Verkehrssicherungspflichten

Dem Gast ist bewusst, dass insbesondere vor der Bühne, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden, besteht. Während der Veranstaltung kann es zu einem erhöhten Lautstärkepegel kommen. Wir empfehlen das Tragen von Gehörschutz/Ohrstöpseln. Der Veranstalter ist für Folgeschäden aus Nichtbeachtung dieser Empfehlung nicht haftbar zu machen.

​

36. Foto-, Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung sind Foto- sowie Videoaufnahmen für nicht-gewerbliche Zwecke gestattet. Der Veranstalter behält sich, zu Aufzeichnungszwecken, vor, Foto- und Videomaterial der Gäste zu speichern. Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Aufzeichnung einverstanden sein, mögen sie dies umgehend mitteilen. Das Material wird daraufhin nicht verwertet und gelöscht.

 

37. Datenschutz

Der Veranstalter behält sich vor, Daten, welche beim Kauf von Eintrittskarten entstehen, zu speichern. Eine ausführliche Aufführung finden Sie auf der Seite Datenschutz.

​

38. Salvatorische Klausel

Für die allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt (§306 BGB).

bottom of page